Abgeltung der Zentrumslasten von Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal

25. August 2016
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat für die Städte Bern, Biel und Thun die Höhe der Pauschalbeiträge festgesetzt, welche die Zentrumslasten für das Jahr 2016 teilweise abgelten sollen. Diese Pauschalbeiträge betragen für die Stadt Bern 63,25 Millionen, für Biel 18,6 Millionen und für Thun 9 Millionen Franken. Mit den Abgeltungen werden die drei grössten Berner Städte für ihre überdurchschnittlich hohen Lasten in den Aufgabenbereichen privater Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gästeinfrastruktur, Sport, soziale Sicherheit und Kultur entschädigt.

Zudem hat der Regierungsrat für die Städte Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal die massgebenden Zentrumslasten bestimmt, die im Finanzausgleich bei der Berechnung des harmonisierten Steuerertrages abgezogen werden. Für Bern sind dies 15,81 Millionen Franken, für Biel 4,65 Millionen, für Thun 2,25 Millionen, für Burgdorf 5,17 Millionen und für Langenthal 5,48 Millionen Franken.