Schwellenkorporation Brienz / Öffentliche Auflage Korporationsreglement mit Perimeterplänen

21. August 2017
Der Vorstand der Schwellenkorporation Brienz hat das Korporationsreglement vom 2008 (Genehmigt am 24. Februar 2009) und den dazugehörigen Perimeterplänen vollständig überarbeitet.

Die Vorprüfung ist durch das Tiefbauamt des Kantons Bern am 21. Juli 2017 erfolgt. Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen wurden umgesetzt.

Nach Ablauf der Einsprachefrist wird das Korporationsreglement mit den Perimeterplänen der ordentlichen Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Gestützt auf Artikel 55 des derzeit gültigen Reglements, liegt das überarbeitete Korporationsreglement vom 12. August 2017 mit den Perimeterplänen, Plan 1 Dorf-Kienholz 1:10‘000 vom 7. August 2017; Plan 2 Änderberg-Axalp 1:10‘000 vom 7. August 2017; Detailplan 1a Dorf 1:2‘000 vom 7. August 2017; Detailplan 1b Kienholz 1:2‘000 vom 7. August 2017 und Detailplan 2a Änderberg-Axalp 1:2‘500 vom 7. August 2017, vom 25. August 2017 bis 29. September 2017 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Brienz auf und kann zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Vorstand der Schwellenkorporation Brienz, p.Adr. Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz zu richten.

Am Mittwoch, 6. September 2017 zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr beantwortet der Vorstand der Schwellenkorporation Brienz auf der Gemeindeverwaltung, grosses Sitzungszimmer, gerne Fragen der Grundeigentümer (keine Voranmeldung erforderlich).

Der Vorstand
Schwellenkorporation Brienz