Die Bauverwaltung ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren, Baupolizei, Planungen, die Vermietung von Gemeindeliegenschaften. Die Baugruppe und Hauswarte sind ebenfalls der Bauverwaltung unterstellt.

Übersicht über die Aufgaben der Bauverwaltung

  • Durchführung des Bau- und Planungswesens nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Entgegennahme und Behandlung von Baugesuchen und Durchführung des Baubewilligungsverfahrens und Ausübung der Baupolizei
  • Verwaltungsarbeiten in Zusammenhang mit der Baugruppe (Begehung mit Leiter Baugruppe; Arbeitsabnahmen, Vermarchung, Vermessung; Begehungen und Arbeitsbesprechungen mit Unternehmungen)
  • Verwaltungsaufgaben in Zusammenhang mit dem öffentlichen Strassennetz (Aufsicht über Unterhalt, Reinigung, Schneeräumung und Signalisation der öffentlichen Strassen und Plätze)
  • Beaufsichtigung des Vermessungswerkes der Gemeinde und Verwaltung der Katasterpläne
  • Mitwirkung in der Regional- und Ortsplanung
  • Erstellung von Baustatistiken
  • Kontrolle der Schnurgerüste, Überwachung und Abnahme der fertigen Bauten. Berichterstattung an die Baukommission
  • Kontrolle und Abnahme von Luftschutzbauten (Aufsicht über den privaten Schutzraumbau)
  • Mitwirkung bei Landerwerb
  • Mitwirkung bei Einigungsverhandlungen, Erlass von Verfügungen im Rahmen der Baugesetzgebung

Für eine individuelle Beratung im Zusammenhang mit Ihren Bauvorhaben steht Ihnen bei Voranmeldung während der Büroöffnungszeiten die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Schutz vor Naturgefahren: Information des Kantons Bern: https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/themen/risikomanagement/risikostrategie.html

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag:
08.00 – 11.00 / 15.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 – 11.00 Uhr / 15.00 – 18.00 Uhr

Nach vorgängiger Terminabsprache sind Besuche ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

Aufgrund der vielen Arbeitsunterbrüchen durch Telefonanrufe hat der Gemeinderat beschlossen, die Telefonzeiten bis auf weiteres ebenfalls auf die Schalteröffnungszeiten (08.00 - 11.00 / 15.00 - 17.00 Uhr) zu beschränken.

Personen

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