Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025
Informationen
- Voraussetzungen
- Eingeladen sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer
- in der Gemeinde seit 3 Monaten wohnhaft,
- urteilsfähig und
- Schweizerbürger ist,
- und das 18. Altersjahr vollendet hat.