Bern, das den Übergriff der Unterwaldner in sein Einflussgebiet nicht dulden will, klagt in Luzern vor den Abgesandten der eidgenössischen Orte Uri, Schwyz, Zürich und Luzern gegen Unterwaiden. Ein Schiedsgericht entscheidet: Petermann von Ringgenberg und seine Mitgefangenen sind freizulassen. Er erhält seine Vogteirechte und was ihm geraubt worden ist zurück. UnterwaIdens Landrecht mit den Herrschaftsleuten ist aufgehoben. Petermann, obwohl wieder Vogt über seine Freiherrschaft, lässt sich vorerst in Thun nieder und wird später ins Berner Burgrecht aufgenommen. Damit werden er und seine Herrschaftsleute pflichtig, auf Berns Aufgebot hin mit dessen Heer auszuziehen.