Vorläufiger Abschluss der Entsumpfungsarbeiten im Aareboden
28. Oktober 1876: Die Gemeindeversammlung genehmigt auf Gesuch von Hr. Hauser ein Quellrecht im Unterholz zugunsten des Hotel Giessbach. Bedingungen: Bezahlung von CHF 1'000.00 auf fernere 10 Jahre nach Ablauf der vertragsmässigen Gebühr an das Schul- und Armengut, Drittmannsrechte, Brunneneinrichtung am Weg- und Mitbenutzungsrecht gegen Mittragung der Erstellungs- und Unterhaltungskosten.