Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistung (EL) können Personen erhalten,
- die eine Rente aus der AHV/IV oder eine Hinterlassenenrente beziehen
- die ein IV-Taggeld von mindestens 6 Monaten beziehen
Die Formulare für die Anmeldung der EL oder für eine Revision finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse www.akbern.ch
Wer eine Ergänzungsleistung ausbezahlt erhält, hat Anrecht auf die Vergütung der Krankheitskosten. Wir bitten Sie, uns 1 bis 2 mal pro Jahr die Abrechnungen der Krankenkasse abzugeben. Bei Zahnarztrechnungen (ausser bei Jahreskontrollen) wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag zur Prüfung einzureichen, sofern die Kosten über CHF 1'500.00 sind. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV Zweigstelle | 033 952 22 47 | ahv@brienz.ch |