Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste

Ab 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) zuständig.

Gesuchsformulare finden Sie beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA).


Auskunft
Interessierte Personen wenden sich an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Telefon 031 635 80 80.

Zugehörige Objekte