Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private
Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten kann trotz Sperrung erfolgen, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Folgende Gründe gelten als schützenswert:
Schutz vor Neid und Missgunst
Schutz vor Belästigungen
Schutz vor Neugierde
Sicherheitsprobleme
Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 952 22 46 | einwohnerkontrolle@brienz.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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