Grünabfälle
Achtung: Neophyten müssen via Kehricht entsorgt werden.
Entsorgungsstellen: ERZ Lauimatte / EZ Bächlischwendi
Verbrennen:
Das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldnähe (bis 30 m) ist verboten.
Die Waldabteilung kann via Revierförster eine Bewilligung erteilen, sofern es unverhältnismässig wäre, das Material abzutransportieren oder wenn damit Käferbefall verhindert werden kann.
Das Ausnahmegesuch ist mindestens eine Woche im Voraus zu stellen (Kontaktaufnahme mit Daniel Grossmann, Revierförster, Tel. 079 886 88 69).
Tipps
Wichtig
Keine Deponien im Wald!