Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private
Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten kann trotz Sperrung erfolgen, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Folgende Gründe gelten als schützenswert:
- Schutz vor Neid und Missgunst
- Schutz vor Belästigungen
- Schutz vor Neugierde
- Sicherheitsprobleme
- Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
- Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens.
Zugehörige Objekte
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Gesuch_um_Sperre_der_Datenbekanntgabe_an_Private_2018.pdf (PDF, 448.87 kB) | Download | 0 | Gesuch_um_Sperre_der_Datenbekanntgabe_an_Private_2018.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 952 22 46 | einwohnerkontrolle@brienz.ch |