Brienzer gewinnen ein Steuerbeschwerdeverfahren gegen das Kloster Interlaken

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Im Streit der Ringgenberger Herrschaftsleute gegen ihre Obrigkeit (Heinrich von
Wilberg, Gatte der Ursula von Ringgenberg und das Kloster Interlaken) um die Handhabung der Vogtsrechte bestätigt Bern, dass die Herrschaftsleute ihre Ammänner selber wählen dürfen.

Schultheiss Rudolf Hofmeister von Bern entscheidet gegen das klagende Kloster, dass die Brienzer von ihren Gütern, die sie zehn Jahre steuerfrei zu eigen besessen haben, weiterhin keine Steuern bezahlen müssen.