Richtlinien - Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien
Mit dem Erlass von Richtlinien schafft der Regierungsrat des Kantons Bern Klarheit im Baubewilligungsverfahren für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Richtlinien legen fest, dass vollflächige oder rechteckige Solaranlagen grundsätzlich auf allen Hausdächern – ausser Schutzobjekten – ohne Baubewilligung installiert werden können.
Die Richtlinien wurden überarbeitet, siehe Ausgabe vom Januar 2015
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