Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen

Publikationstext betr. Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen mit allgemein geltenden Vorschriften, der Pflicht der Strassenanstösser, Äste und andere Bepflanzungen jeweils bis Ende Mai zurückzuschneiden sowie weiteren diesbezüglichen Informationen.

Informationen

Datum
21. April 2009
Herausgeber/-in
Bauverwaltung

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Name
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