Sporthalle Süd-Ost Ansicht
Hausordnung Sporthalle
  1. Die Sporthalle darf täglich bis 22.00 Uhr benutzt werden. Beim Verlassen der Halle ist auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen, unnötiger Lärm zu vermeiden und das Schulareal umgehend zu verlassen.
  2. Schüler und Jugendliche dürfen sich in den Turnhallen nur unter Aufsicht ihrer verantwortlichen Leitung aufhalten. Sie dürfen die Sporthalle frühestens 10 Minuten vor Beginn des Unterrichtes oder Trainings betreten.
  3. Für die Ausleihe von Turngeräten oder Mobiliar muss der Hauswart gefragt werden. Ausleihen sind in der entsprechenden Liste im Raum Lehrergarderobe/IV-Dusche einzutragen.
  4. Die Sporthalle darf nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden, die keine Striche hinterlassen. Das Betreten mit Nocken-, Stollen- oder Nagelschuhen ist verboten.
  5. Turngeräte und Einrichtungen, welche nicht eingeschlossen sind, stehen jedermann zur Verfügung. Mit sämtlichem Material in und um das Gebäude ist sorgfältig umzugehen. Geräte und Einrichtungen sind wieder an die vorgesehenen Standorte zu versorgen. Geräte und Material dürfen nicht über den Hallenboden gezogen werden. Beim Gebrauch von Magnesia ist auf Reinlichkeit zu achten.
  6. Es dürfen keine Einrichtungen montiert werden, weder auf der Bühne noch in den übrigen Räumen.
  7. An der roten Bühnenwand dürfen keine klebenden Substanzen angebracht werden.
  8. Defekte Anlageteile und Sportgeräte sowie entstandene Schäden sind raschmöglichst dem Hauswart zu melden.
  9. Der Lift darf nur im ausgewiesenen Bedarfsfall benutzt werden.
  10. Manipulationen an der Brandmeldeanlage sind untersagt.
  11. Die Nutzung der Bühne (Halle 3) ist mit dem Hauswart abzusprechen.
  12. Die verantwortliche Leitung hat vor Verlassen der Sporthalle einen Kontrollrundgang zu machen (Licht löschen [Geräteraum, Hallen und Eingangsbereich], Türen schliessen, Ordnung in Garderoben/Duschen und Toiletten) und ordnungsgemäss abzuschliessen.
  13. Fluchtwege und Ausgänge sind stets freizuhalten, sie müssen jederzeit ungehindert begehbar sein.
  14. Alle Parkplätze sind gebührenpflichtig. Das Parkieren auf dem Schulhausplatz ist untersagt.

Informationen

Datum
12. September 2023
Herausgeber/-in
Bauverwaltung
Autor/-in
Einwohnergemeinde Brienz

Dokumente

Name
HO_Sporthalle_Sportbetrieb.pdf (PDF, 116.35 kB) Download 0 HO_Sporthalle_Sportbetrieb.pdf

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